Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Lieber schnell! Wenn Arbeitnehmer gekündigt werden, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Indessen kommt es gerade in dieser Zeit darauf an, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und allein aus diesen Gründen ist es sinnvoll unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Zu viele Arbeitnehmer schrecken davor zurück einen Rechtsanwalt einzubeziehen, weil sie hohe Honorare erwarten, obwohl es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie zunächst anhören. Sobald Sie Ihre Lage geschildert haben, kriegen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre rechtliche Situation selbst einzuschätzen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Wichtig ist, sich nicht vom Arbeitgeber beeinflussen zu lassen, vor allem gibt es weder Notwendigkeit, noch Pflicht irgendetwas zu unterzeichnen. Eher läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.

Sprechen Sie nach einer Kündigung möglichst sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wer diese versäumt, verspielt juristische Optionen und riskiert darüber hinaus den Verlust von Geld.

Sobald der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das bedeutet, wenn der Entlassene nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.

Doch Achtung, es gibt auch erheblich kürzere Fristen, die nach einer Kündigung anfangen zu laufen, beispielsweise muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Infolgedessen ist es ratsam nach dem Erhalt einer Kündigung, unverzüglich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu befragen, um dessen kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.

Wir von der Düsseldorfer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0211 54212245


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