Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, um ein Vertragsverhältnis zu beenden. In den meisten Fällen kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einzig unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Grundsätze gelten sowohl für den kündigenden Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer, welche das bestehende Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen wollen.

Kündigungsfristen werden per arbeits- oder tarifvertraglicher Vereinbarungen getroffen, falls es solche jedoch nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate gearbeitet hat und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Arbeitnehmers, weil dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Das kann beispielsweise durch eine Krankheit oder eine Statusänderung bedingt sein.

Betriebsbedingte Kündigungen ereignen sich, wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters im Betrieb wegfällt und es für diesen keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt. In solchen Fällen möchte der Arbeitgeber ihn zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung geschieht dann, wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Dieses ist stets dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.

Alle diese Kündigungsarten erforderen eine exakte Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf den Wirkungsgrad kommt es an, sobald sich der Gekündigte mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel beim Arbeitsgericht Düsseldorf wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich nahezu ausnahmslos durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.

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