Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – Was ist das?

Eine Kündigung ist im Arbeitsrecht eine einseitige sowie empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, um einen bestehenden Arbeitsvertrag zu beenden. Ob eine Kündigung rechtsgültig ist, hängt unbedingt von ihrer Wirksamkeit ab, die wiederum an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist. Insofern müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Kündigungsformen zwecks besseren Verständnisses zu klassifizieren. Es ist zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung sowie zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung zu differenzieren. Weiterhin lässt sich zwischen Änderungs-, Verdachts- und Druckkündigungen unterscheiden.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die schwerwiegendste Bestimmung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist die Schriftform, denn fehlt diese, ist die Kündigung garantiert ungültig. Es gibt indes Ausnahmen, zum Beispiel wenn ein Arbeitnehmer mündlich kündigt und anschließend tatsächlich nicht zur Arbeit erscheint, kann er durchaus die Wirksamkeit der Kündigung veranlassen.

Gleichartig wichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz bewahrt zahllose von Arbeitnehmern vor einer ordentlichen Kündigung, weil laut diesem nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Immerhin greift dieser Kündigungsschutz lediglich in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und gilt nur für mehr als sechs Monate beschäftigte Mitarbeiter.

Für bestimmte Personengruppen besteht noch darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so ist bei der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Unter keinen Umständen gekündigt werden dürfen Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates, Mütter und Väter während der Elternzeit sowie Schwangere.

Wenn Ihnen eine Kündigung zugestellt wurde, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Düsseldorf einlegen können, doch wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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