Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Eine Abfindung ist eine letzte Zahlung eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Geldzahlung normalerweise keinen rechtlichen Anspruch gibt. Das ist im Allgemeinen dem Fakt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz beabsichtigt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Abfindungsansprüche lassen sich in Deutschland aber dennoch, in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare sowie solche, die nicht erzwingbar sind, unterscheiden. Niemals erzwingbar ist eine Abfindung nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich wegen der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts durchaus, sofern ein Sozialplan, das Betriebsverfassungsgesetz oder der Tarifvertrag diese vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der essenziellen Punkte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld I. Mit einer unüberlegten Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe ist nicht durch ein Gesetz festgelegt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Hierbei sind die Arbeitnehmer in der Regel im Nachteil, da sie ihrem Gegenpart beim Verhandeln aus mehreren Gründen nicht ebenbürtig sind.

Die Arbeitgeber bemühen sich, aus ihrer Position der intellektuellen, psychologischen und wirtschaftlichen Stärke, die Abfindungshöhe kleinzuhalten, zudem verfügen sie auch über mehr Erfahrungen. Eben deswegen lohnt es sich zu prüfen, ob es sich auszahlt, die genannten Nachteile durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts auszugleichen.

Zweifellos besteht bei derartigen Verhandlungen ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine angemessene Abfindung zu erhalten? Unsere Düsseldorfer Rechtsanwälte erhandeln beständig bemerkenswert hohe Abfindungen für unsere Mandanten, aus diesem Grund raten wir besten Gewissens, in Abfindungsverhandlungen unseren Beistand hinzuzuziehen.

Wir von der Düsseldorfer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0211 54212245


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