Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das wiederkehrende sowie absichtsvolle Diskriminieren, Herabsetzen und Ausgrenzen von Menschen über eine längere Dauer bezeichnet man als Mobbing, allerdings handelt es sich dabei nicht um einen Rechtsbegriff. Unter dem Begriff Mobbing fasst man ganz verschiedene Handlungen zusammen, die jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist eine mannigfaltige Erscheinung, welche allein in Deutschland geschätzt anderthalb Millionen Menschen am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing auf Arbeit ist häufig durch schlechte Arbeitsorganisation determiniert, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter entsprechenden Umständen Konflikte und Feindseligkeiten verstärkt. Schafft es die Leitungsebene des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu korrigieren, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein negatives Geschehen mit zahlreichen möglichen Mitwirkenden, welches es zu begreifen gilt. Ein paar Mitarbeiter schauen einfach nicht hin, weil sie befürchten vielleicht selbst zum Opfer zu werden, während andere vergnügt zugucken und hinzu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen sekundieren.

Hat ein Mitarbeiter das fühlt, dass er gemobbt wird, kann er sich durchaus zur Wehr setzen, indem er zunächst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Sofern das der Sache kein Ende setzt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

In dem Tagebuch muss der Betroffene alle Mobbinghandlungen für ein paar Wochen lückenlos sammeln, das bedeutet, sorgfältig notieren, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Beschimpfungen, Verallgemeinerungen, bloße Vermutungen und eigene Wertungen gehören indes nicht hinein.

Gehen mit den Mobbinghandlungen Beleidigungen, sexuelle Nötigung, Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber ohne Ausnahme in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, indem er die Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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