Anwälte für Arbeitsrecht in Düsseldorf
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede?
Insofern rechtliche Dinge zu klären sind, werden Anwälte hinzugezogen. Das ist mal ein Patentanwalt, sofern es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung und Vertretung von juristischen und natürlichen Personen. Fernerhin gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, die sich um die rechtlichen Angelegenheiten in Unternehmen und Verbänden kümmern.
Nur wenn ein Anwalt besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist es ihm gewährt, sich Fachanwalt zu nennen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit dem Jahr 2019 für 24 Rechtsgebiete erlaubt. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, auf welche Weise aus einem Anwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 von hundert Rechtsanwälten sind auch Fachanwälte, etwas über ein Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besonderes Wissen im Verfahrensrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht nachweisen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören in diesem Kontext das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.
Priorität hat dennoch das individuelle Arbeitsrecht, weil dort besonderes Wissen bezüglich des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts und dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, erwartet werden.
Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bekommen, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihn selbst bearbeitete Fälle nachweisen, davon müssen die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.
Bevor es jemanden erlaubt wird, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.
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