Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht bestimmt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vornehmlich den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, falls relevant, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht bestimmt die Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber, beziehungsweise die sie vertretenden Verbände und zum anderen die Vertretungen der Arbeitnehmer, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das Kollektivarbeitsrecht beschäftigt sich mit Rahmenbedingungen für das Tarifrecht, das Streik- und Aussperrungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist sehr problematisch aufgebaut, weil es trotz häufiger Versuche, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Ergo müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen plagen. 

Die Rechtsquellen spiegeln sich in der Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und seinen Richtlinien anfängt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als letzte Ebene langt. 

Desgleichen müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht beachten, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Düsseldorf übernommen werden kann. 

Doch wenn ist es ratsam einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen? Gewiss, wenn es um Wichtiges geht, zum Beispiel berufliche Aussichten, die Karriere, Geld oder einfach nur den guten Ruf. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist hinblicklich der Rechtslage durchweg auf dem gültigen Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas wird essenziell, wenn zum Beispiel die Regelungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Düsseldorfer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0211-54212245


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