Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Vergütung rechtsanwaltlicher Leistungen erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Will der Mandant des Anwalts in einem Verfahren zum Beispiel 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert auch 8.000 Euro. Je nachdem, was für Aufgaben übernommen wurden, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Etwas anders ist die Berechnung des Wertes, falls es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat. Darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Sofern es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt dann darauf an, welche Tätigkeiten aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 12.500,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent, also 432,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Inbegriffen der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.

Der Betrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro addiert werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 2.282,54 Euro. Aber auch bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei dieser Beispielrechnung auf 4.380,15 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das Haftungsrisikos ansteigen, erhöhen sich auch die Gebühren, doch nicht linear, sondern degressiv.

Es ist offensichtlich, ein Gerichtsverfahren kann sehr teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Düsseldorf werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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