Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine Vertretung oder Beratung durch einen Anwalt Kosten anfallen, empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose Ersteinschätzung, in Form unserer Soforthilfe. Dazu genügt ein Anruf unserer Nummer 0211-54212245. Dort sprechen Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, dem können Sie Ihr Problem darlegen und erhalten danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Lage.

Diese Bewertung sowie die damit assoziierten Perspektiven ermöglichen Ihnen, selber zu beurteilen, inwiefern sich in dieser Sache eine intensivere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung rechnet. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, da erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) folgen die Kosten für die Beratung bei einem Rechtsanwalt. In unserer Düsseldorfer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Beratungsgespräch wird eruiert, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Übrigens, das Beratungsgespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Düsseldorf kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt meistens, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Sowohl die genannten Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten leiten sich aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der eigentlich bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 8.000,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 1517,25 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 597,38 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 8.000,00 Euro Streitwert, 3.034,50 Euro nach einem Urteil und 4.229,26 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Düsseldorfer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin:  0211 54212245


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