Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Die Arbeitgeber sind eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um juristische oder natürliche Personen handeln kann. Der Arbeitgeber ist üblicherweise ein Selbstständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, freilich ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, Arbeitgeber. 

Arbeitnehmer sind die andere Partei im Arbeitsvertrag, weil ohne Arbeitnehmer gäbe es die Arbeitgeber gleichfalls nicht. Hingegen handelt es sich beim Arbeitnehmer immer um eine natürliche Person, die ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Jedes Mal, wenn der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht die Inhalte, die Arbeitszeit und den Erbringungsort der Arbeit, betrifft.


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Zunächst gilt für Arbeitsverträge Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich oder schriftlich wirksam geschlossen werden. Jedenfalls ist der Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit auszuhändigen. 

Neben den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie unter Umständen das Arbeitsvertragsende hinein, überdies kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Aussagen zur Arbeitsleistung gliedern sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Auch sollten die Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Verschwiegenheit und Krankmeldung, aufgeführt sein. 

Zu dem Punkt Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie es sich zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Niemals fehlen sollten die Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, Gratifikationen, Zulagen sowie Aufwendungsersatz. 

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