Abfindung



Abfindung erzwingen und aushandeln

Kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung

Es existiert in der Tat grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, weil das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichte auf den Anspruch auf Weiterbeschäftigung abzielen. Die Arbeitgeber versuchen dann, den auf Weiterbeschäftigung klagenden Arbeitnehmern, die Weiterbeschäftigungsansprüche "abzukaufen". Aufgrund möglicher Kosten geschieht das idealerweise bereits während der Güteverhandlung, noch bevor das Arbeitsgericht sich zu einer Urteilsfindung trifft.
 
Die Beurteilungen zur Frage, ab wann die Höhe einer Abfindung angemessen ist, gehen weit auseinander. Vielfach begegnet man dem Ansatz, dem Arbeitnehmer einen halben Monatslohn pro Beschäftigungsjahr zuzugestehen. Doch geben die Beschäftigten ihre Weiterbeschäftigungsansprüche mit dieser Faustformel aber zu günstig her. Gewöhnlich ist es für Arbeitnehmer sinnvoller, die Ansprüche durch eine genaue persönliche Untersuchung festzustellen, wobei der Wirksamkeitsgrad einer möglichen Kündigung der entscheidende Faktor ist.

Die Höhe der Abfindung

Final wird die Höhe der Abfindung nicht mittels einer Formel bestimmt, sondern durch das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei sind die Arbeitgeber aus mehreren Gründen im Vorteil, darum tun Arbeitnehmer gut daran, externe Hilfe zu nutzen.
 
Ein aufs Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt ist in der Lage, die mögliche Höhe der Abfindung ziemlich genau abzuschätzen und verfügt dank seiner Berufserfahrungen und Fachkenntnisse über ein weitaus besseres Standing bei den Verhandlungen.
 
Unter bestimmten Umständen kann aber doch ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung vorliegen. Ein zu der Angelegenheit hinzugezogener Anwalt zieht eine solche Möglichkeit gewiss regelmäßig in Erwägung Genauso ist ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch denkbar, wenn beispielsweise alle per Kündigung ausgeschiedenen Beschäftigten eine Abfindung erhielten.
 
Vorzugsweise, wenn Beschäftigte einen besonderen Kündigungsschutz genießen, sehr lange oder an exponierter Stelle im Unternehmen tätig waren, ist es möglich eine überdurchschnittliche Abfindung zu erzielen. Dabei gilt: Je niedriger der Wirkungsgrad der Kündigung und je stärker der Kündigungsschutz, desto höher die Abfindung – notwendiges Verhandlungsgeschick vorausgesetzt.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abfindung

Wir von der Kanzlei Kronbichler in Düsseldorf sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0211-54212245


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline: 0211-54212240

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.